DE GUTACHTENGEBÄUDE- & VERSICHERUNGSSCHÄDEN
Leistungsspektrum

Technische Bewertung entlang des tatsächlichen Schadenbilds.

Der Leistungsumfang wird auf Schaden, Fragestellung und benötigtes Ergebnis abgestimmt – vom Ortstermin bis zur Kostenprüfung.

Schaden anfragen
01

Schadenaufnahme

Was wird aufgenommen?

Der sichtbare Schaden, betroffene Räume und Bauteile, vorhandene Unterlagen sowie der geschilderte Schadenverlauf werden strukturiert erfasst.

  • Vor-Ort-Aufnahme
  • Fotodokumentation
  • Bauteil- und Bereichszuordnung
  • Sichtung vorhandener Berichte
02

Technische Einordnung

Welche Bauteile sind betroffen?

Das Schadenbild wird im Kontext von Konstruktion, Gebäudehülle und Ausbau betrachtet. Vorbestehende Auffälligkeiten und schadenbedingte Folgen werden, soweit möglich, abgegrenzt.

  • Leitungswasser und Feuchte
  • Dach, Fassade und Gebäudehülle
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Baukonstruktive Einordnung
03

Schadenumfang

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

Aus den Feststellungen wird abgeleitet, welche Rückbau-, Trocknungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen technisch erforderlich und plausibel sind.

  • Schadenabgrenzung
  • Rückbau und Trocknung
  • Sanierungsumfang
  • Wiederherstellungsstandard
04

Kostenprüfung

Sind Angebote und Rechnungen plausibel?

Leistungsansätze, Mengen, Einheitspreise und der Bezug zum Schadenumfang werden technisch und wirtschaftlich geprüft.

  • Kostenvoranschläge
  • Handwerkerangebote
  • Nachträge
  • Rechnungen und Leistungsstände
05

Wiederherstellung

Wie wird die Umsetzung begleitet?

Im vereinbarten Umfang werden Maßnahmen technisch abgestimmt, Ausführungsstände kontrolliert und offene Punkte nachvollziehbar dokumentiert.

  • Technische Abstimmung
  • Qualitätskontrolle
  • Leistungsstand
  • Abweichungen und Restpunkte
Abgrenzung

Technische Leistung ohne Regulierungsversprechen.

DE Gutachten dokumentiert und bewertet technische Sachverhalte im vereinbarten Umfang. Entscheidungen über Versicherungsschutz, Eintrittspflicht oder Erstattung trifft ausschließlich der jeweilige Versicherer auf Grundlage des Vertrags und seiner Prüfung.

Technische Anfrage

Schadenbild oder Zusammenarbeit besprechen.

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